Unser Unternehmen

smile dental - Ihr zuverlässiger Partner für hochwertige kieferorthopädische Produkte

Seit fast 30 Jahren sind wir ein verlässlicher Lieferant für kieferorthopädische Verbrauchsmaterialien im Bereich Praxis und Labor. Seit 2007 gehören wir als  KFO-Spezialist zusammen mit der  CA DIGITAL GmbH zum Unternehmensnetzwerk der SCHEU DENTAL Firmengruppe.

Mit einem großen, herstellerunabhängigen Markensortiment und einer eigenen Produktlinie decken wir die gesamte Bandbreite an KFO-Bedarf ab. Wir haben alles auf Lager, was Sie  täglich in Ihrer Praxis und Ihrem Labor brauchen. Falls mal etwas fehlt, beschaffen wir es für Sie! Höchste Qualität ist dabei das oberste Gebot. 

Durch die CE-Kennzeichnung unserer Medizinprodute gewährleisten wir  die Sicherheit für Anwender und Patienten an erster Stelle. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die Datenblätter für Ihre bestellten Medizinprodukte zu.

Freundlicher Kundenservice ist unser Markenzeichen

Wir möchten Sie nicht nur durch ein großes Angebot, sondern auch persönlich begeistern: Mit zuvorkommenden Ansprechpartnern, unbürokratischer Hilfestellung und vielen kundenfreundlichen Serviceleistungen.

Bequeme Zahlungsmethoden, kostenlose Lieferung in Deutschland, Sammelrechnungen nach Absprache oder Bankeinzug mit Skonto gehören daher bei uns zum Programm.

Wir bemühen uns täglich, Ihnen die Bestellung bei uns so angenehm und einfach wie möglich zu machen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche – unsere fachlich versierten Berater helfen Ihnen jederzeit gerne weiter. 

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Aktuelles

Auswirkungen der Budgetierung auf den Praxisbetrieb - Teil 1
Expertin Nicole Evers klärt auf

Nicole Evers, erfahrene Praxismanagerin, Betriebswirtin im Gesundheitswesen, zertifizierte Personaltrainerin und Autorin, erläutert in einer dreiteiligen Kolumne die Auswirkungen der Budgetierung und gibt hilfreiche Tipps, um diese neuen Herausforderungen zu meistern. Als Inhaberin von Abacus Praxisconsulting seit 2015, Seminarleiterin für Kfo-Praxis-Themen und Coach in Kfo-Abrechnung sowie Praxis- und Personalmanagement, kombiniert sie über 30 Jahre Erfahrung in der Kieferorthopädie und Personalführung mit tiefgreifendem Expertenwissen.

In dem ersten Teil ihrer Kolumne berichtet sie unter anderem über die Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) und beschreibt dabei die verschiedenen Methoden, die von KZVen über den HVM zur Vergabe von Honoraren an Praxen angewendet werden, deren Planungssicherheit, Vor- und Nachteile, sowie den wirtschaftlichen Druck durch Budgetkürzungen und deren mögliche Abschwächung. Außerdem gibt sie Hinweise zur detaillierten Analyse und Aufstellung der Einnahmensituation einer Praxis, wobei sie betont, dass oft ungenutzte finanzielle Ressourcen in der Abrechnung übersehen werden.

Nachdem es für einige Jahre keine Vergütungsobergrenzen gab, hat der Gesetzgeber die erneute Einführung Ende 2022 beschlossen. Seit dem 01.01.2023 werden auch kieferorthopädische Leistungen im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes wieder budgetiert. Der damit verbundene Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ist den Praxen nicht unbekannt. Fast ein Jahr nach der Deckelung der Auszahlungsbeträge ist es an der Zeit, die Auswirkungen zu betrachten und den Praxen Möglichkeiten der weiteren Planung aufzuzeigen.

Anwendung des HVM
In welchem Maßstab die erwirtschafteten Honorare vergeben werden, legen die KZVen über den jeweiligen HVM fest. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Die Variante, mit der Praxen die geringste Planungssicherheit haben, ist sicherlich der floatende Punktwert, wie er z. B. im KZV-Bereich Berlin angewandt wird. Bei dieser Methode kann, bei Überschreitung der jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung, der Punktwert nachträglich prozentual abgesenkt werden.
Bei der Methode der Festlegung eines Grenzwertes pro Kfo-Abrechnungsfall besteht eine wesentlich höhere Planungssicherheit. Für die Schätzung der künftigen Auszahlungsbeträge ziehen die Praxen Patientenzahlen aus den entsprechenden Quartalen der Vorjahre heran. KZVen stellen HVM-Rechner zur Verfügung, die Berechnungen schon während des laufenden Quartals ermöglichen und den Praxen so die Gelegenheit geben, rechtzeitig gegensteuern zu können.
Eine dritte Methode, den HVM umzusetzen, bietet die Festlegung eines Praxisbudgets, das als Obergrenze für alle Praxen gültig ist. Diese Variante bietet sicherlich die einfachste Methode der Planung. Besonders kleinere Praxen können von dieser Art der HVM-Grenzen profitieren, wenn die gesetzten Grenzen eher nicht erreicht werden. Für größere Praxen stellt das Praxisbudget jedoch eine große Unsicherheit dar, da gegebenenfalls hohe Kürzungsbeträge die Folge sind, die auch durch eventuell später folgende Nachzahlungen nicht vollständig ausgeglichen werden. Allerdings lohnt es sich auch bei dieser Variante, die Entwicklung der Abrechnungszahlen im Laufe des Quartals im Blick zu haben, um das Schlimmste zu verhindern. Allen HVM-Varianten gemein ist die Tatsache, dass bei einer nicht vollständigen Ausschöpfung des Jahresbudgets anteilige Nachzahlungen winken – diese sind jedoch für die einzelnen Praxen nicht kalkulierbar. Einzig die Erfahrungswerte über die nächsten Jahre können hier zu einer besseren Planbarkeit führen. Vor dem Hintergrund der Planungsunsicherheit und der allgemeinen Kostensteigerung in den letzten Jahren verursachen die teilweise massiven Kürzungen, die durch die Budgetierung entstehen, einen erheblichen wirtschaftlichen Druck auf so manche Praxis. Wie können nun Praxisinhaberinnen und -inhaber die Folgen der Budgetierung abfedern?

Planungssicherheit erhöhen
Durch die aktuelle Situation erscheint die Übersicht über die erwartbaren Honorare zunächst erschwert. Praxen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig einen Überblick über die bereits erbrachten Leistungen und die gegebenenfalls damit verbundenen Kürzungen zu verschaffen. Je eher Klarheit über die etwaige Höhe der Auszahlungsbeträge herrscht, desto schneller können Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die HVM-Rechner, die bereits heute eine ungefähre Kalkulation ermöglichen, sind auf die HVM-Satzungen der jeweiligen KZVen zugeschnitten. Im Zweifel lohnt die kompetente Beratung durch die zuständige KZV. Auch wenn die Verunsicherung nach wie vor groß ist, sollte immer der Fokus auf die individuelle Praxissituation gerichtet werden.

Einnahmensituation analysieren
Um eine vollständige Übersicht über die zu erwartende Einnahmesituation zu erhalten, lohnt zunächst eine Aufstellung über alle zu erwartenden Honorare: BEMA, GOZ, Eigenlabor und AVL. Als nächster Schritt sollte eine kritische Analyse über die gesamte Abrechnung erfolgen: Sind die Jumbos vollständig? Werden alle im Behandlungszimmer erbrachten Leistungen abgerechnet? Wie oft wird der erhöhte Steigerungsfaktor angewendet? Erfolgt eine Abrechnung aller Laborleistungen? Werden alle Chairsite-Leistungen berechnet? Wann wurde der BEB-Minutenpreis zuletzt kalkuliert? Hier liegen oft erhebliche, bisher ungenutzte Ressourcen verborgen!

NICOLE EVERS
Praxismanagerin / Betriebswirtin im Gesundheitswesen / zertifizierte Personaltrainerin / Autorin

Abacus Praxisconsulting - Nicole Evers
Tel.: 04124 – 60 89 44
Mobil: 0160 – 30 83 991
Mail: info@abacus-praxisconsulting.de

Nicole-Evers

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Auswirkungen der Budgetierung auf den Praxisbetrieb - Teil 2
Expertin Nicole Evers klärt auf

Nicole Evers, erfahrene Praxismanagerin, Betriebswirtin im Gesundheitswesen, zertifizierte Personaltrainerin und Autorin, erläutert in einer dreiteiligen Kolumne die Auswirkungen der Budgetierung und gibt hilfreiche Tipps, um diese neuen Herausforderungen zu meistern. Als Inhaberin von Abacus Praxisconsulting seit 2015, Seminarleiterin für Kfo-Praxis-Themen und Coach in Kfo-Abrechnung sowie Praxis- und Personalmanagement, kombiniert sie über 30 Jahre Erfahrung in der Kieferorthopädie und Personalführung mit tiefgreifendem Expertenwissen.

In diesem Teil ihrer Kolumne geht sie unter anderem auf die ungenutzte Möglichkeit der Faktorsteigerung in der Abrechnung ein, die zusätzliche Ressourcen freisetzen kann, und betont dabei die Wichtigkeit einer detaillierten Dokumentation, um unvorhergesehene Behandlungsschwierigkeiten und -zeiten korrekt abzurechnen und Honorarverluste zu vermeiden. Auch erklärt sie, wie wichtig die regelmäßige Überprüfung der praxisindividuellen Kalkulation zur Ermittlung korrekter Laborpreise ist und weist auf häufig übersehene Kalkulationsschritte hin, die zu finanziellen Defiziten in Praxen führen können.

Vollständigkeit der Abrechnung
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt eine vollständige Analyse Ihrer Abrechnung durchgeführt? Stellen Sie jeden Planungs- und Abrechnungsjumbo auf den Prüfstand? Welche Leistungen fehlen? Werden in der Abrechnung alle Handgriffe des Zahntechnikers berücksichtigt? Gerade im Bereich der privaten Abrechnung bietet sich oft erhebliches Potenzial. Der Beginn einer vollständigen Abrechnung ist jedoch immer eine korrekte Dokumentation der erbrachten Leistungen. Sowohl im Behandlungszimmer als auch im Labor sollte jede Leistung notiert werden, um eine korrekte Rechnungsstellung zu gewährleisten. Im Behandlungszimmer gelingt dies über Checklisten bzw. über die Nutzung von Text- und Leistungsjumbos. Zur Dokumentation der Laborleistungen sind praxisindividuelle Formulare hilfreich, auf denen die Mitarbeitenden im Labor die erbrachten Leistungen eintragen. So wird sichergestellt, dass auch Begleitleistungen, wie z. B. das Ausblocken von Modellen oder das Einfügen von Hilfsmitteln, in der Abrechnung ihren Niederschlag finden.
Durch diese Maßnahmen und eine gesteigerte Aufmerksamkeit des gesamten Praxisteams kann ein Honorarverlust vermieden werden.

Nutzung der Faktorsteigerung
Die Erfahrung aus vielen durchgeführten Abrechnungsanalysen zeigt, dass die Anwendung des erhöhten Steigerungsfaktors noch viel zu selten Anwendung findet. Dabei verbergen sich auch hier erhebliche Ressourcen.
Bereits bei der Behandlungsplanung können zu erwartende Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitbedarf in der Kostenaufstellung Berücksichtigung finden. Im Besonderen gilt dies aber bei der Festlegung der Steigerungsfaktoren für die Kernpositionen. Gerade hier wird die Faktorsteigerung in vielen Praxen noch nicht angewandt. Dabei sollten hier die im § 5 beschriebenen besonderen Schwierigkeiten des individuellen Behandlungsfalls Berücksichtigung finden. Als Gründe können z. B. eine besonders schwierige Verankerung, eine erschwerte Behandlung durch Non-Ex-Therapie u. v. m. angeführt werden. Auch die Retentionsbehandlung mittels Lingualretainer, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2021 in den Kernpositionen enthalten und innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraumes nicht gesondert berechnungsfähig ist, sollte in einer Bewertung der Abschlagspositionen Niederschlag finden. Werden bei der Planung mehrere Gründe für die Steigerung des Faktors der Positionen GOZ 6030 – 6080 sichtbar, so ist auch ein Faktor jenseits des 3,5fachen denkbar. In diesem Fall muss mit dem Patienten eine entsprechende Vereinbarung nach GOZ § 2 Abs. 1 und 2 getroffen werden. Auch für andere GOZ-Positionen, bei deren Umsetzung bereits bei der Planung besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitbedarf absehbar ist, kann mit dem Patienten vorab die Höhe des abweichenden Steigerungsfaktors vereinbart werden.
Nicht vorhersehbare Ereignisse während der laufenden Behandlung sollten ebenfalls mittels Faktorerhöhung berücksichtigt werden. Eine vollständige und ausführliche Dokumentation im Behandlungszimmer ist dabei das oberste Gebot! Alle Umstände, die eine Anhebung des Faktors rechtfertigen, müssen in der laufenden Behandlung wahrgenommen und in der Patientenakte notiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass es zu keinem Honorarverlust kommt. Checklisten in den Behandlungszimmern erleichtern auch hier die Dokumentation.

Kalkulation der BEB-Preise
Die vom Verband der Zahntechniker-Innungen (VDI) herausgegebene Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) stellt die Grundlage für die privat zu berechnenden Laborkosten dar. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Preisliste. Die BEB gibt ausschließlich Fertigungszeiten für die einzelnen Arbeitsschritte an. Diese Zeiten dürfen für das Praxislabor übernommen, bzw. bei erhöhtem Zeitbedarf auch an praxisinterne Gegebenheiten angepasst werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Liste um eigene bzw. fehlende Leistungen zu ergänzen. Damit aus der BEB eine Preisliste entstehen kann, muss der praxisindividuelle Laborminutenwert mit den angegebenen Planzeiten multipliziert werden. Für die Ermittlung der Laborpreise ist vorab eine betriebswirtschaftliche Kalkulation notwendig. Hierbei fließen neben dem Gehalt der Mitarbeitenden im Labor anteilig auch alle anderen Praxiskosten sowie die Rüst- und Verteilzeit und der Risiko- und Gewinnzuschlag in die Berechnung ein. Der so ermittelte Laborminutenwert ist dann die Basis zur Erstellung der individuellen Laborpreisliste. Die Erfahrung zeigt, dass diese Kalkulation in den Praxen eher unregelmäßig oder gar nicht erfolgt. Die Folge ist häufig ein BEB-Preis, der statt Gewinn ein erhebliches Defizit für die Praxis bedeutet. Um einen Einnahmeverlust zu vermeiden, sollte der Laborminutenwert einmal jährlich berechnet werden – immer dann, wenn die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Steuerberaters vorliegt. Die Berechnung gelingt einfach über eine vorkonfigurierte Excel-Tabelle – oder im Bedarfsfall mittels des Beratungsangebotes erfahrener Coaches.

NICOLE EVERS
Praxismanagerin / Betriebswirtin im Gesundheitswesen / zertifizierte Personaltrainerin / Autorin

Abacus Praxisconsulting - Nicole Evers
Tel.: 04124 – 60 89 44
Mobil: 0160 – 30 83 991
Mail: info@abacus-praxisconsulting.de

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Auswirkungen der Budgetierung auf den Praxisbetrieb - Teil 3
Expertin Nicole Evers klärt auf

Nicole Evers, erfahrene Praxismanagerin, Betriebswirtin im Gesundheitswesen, zertifizierte Personaltrainerin und Autorin, erläutert in einer dreiteiligen Kolumne die Auswirkungen der Budgetierung und gibt hilfreiche Tipps, um diese neuen Herausforderungen zu meistern. Als Inhaberin von Abacus Praxisconsulting seit 2015, Seminarleiterin für Kfo-Praxis-Themen und Coach in Kfo-Abrechnung sowie Praxis- und Personalmanagement, kombiniert sie über 30 Jahre Erfahrung in der Kieferorthopädie und Personalführung mit tiefgreifendem Expertenwissen.

Im letzten Teil ihrer Kolumne berichtet Frau Evers unter anderem über die wirtschaftlichen Herausforderungen von Praxen durch Preissteigerungen und zeigt auf, wie sich Ausgaben besser planen lassen und Kosten nachhaltig reduziert werden können.

Materialeinkauf
Die Preissteigerungen der letzten Monate und Jahre und die damit verbundene schlechte Planbarkeit der Ausgaben stellt, in Kombination mit der unsicheren Einnahmenseite, ein erhebliches Problem dar. Es lohnt sich also, auch die Ausgabenseite auf den Prüfstand zu stellen. Sicherlich haben die meisten Praxen bereits die maximal erreichbaren Rabatte bei den Materialkosten ausgehandelt. Wie kann hier aber die Planbarkeit der Ausgaben sichergestellt werden? Dies gelingt am einfachsten über Lieferverträge, die über einen bestimmten Zeitraum einen festen Materialpreis gewährleisten.

Lieferverträge
Bei der Vereinbarung von sogenannten Sukzessiv- oder Raten-Lieferverträgen wird eine bestimmte Warenmenge in Teilmengen geliefert. Dabei stellt diese Art des Liefervertrages kein Abonnement dar. Die Gesamtmenge der zu liefernden Ware wird von vornherein durch den Vertrag begrenzt. Wann und wie oft die Ware abgerufen wird, kann im Vertrag festgehalten oder eine Lieferung auf Abruf vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel ebenfalls ratenweise. Der eindeutige Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass der Preis für die Dauer des Liefervertrages festgeschrieben wird. Lieferverträge lassen sich vor allem für Verbrauchsmaterialien anwenden, aber auch für den Bezug von Brackets, Bändern und Bögen finden sie Anwendung. Voraussetzung ist jedoch die vorherige Ermittlung der benötigten Liefermengen. Im Bereich der Verbrauchsmaterialien lassen sich die etwa benötigten Mengen anhand der Lieferantenrechnungen des Vorjahres ermitteln. Für die Ermittlung der voraussichtlich benötigten Brackets lassen sich über das Statistikprogramm der Praxisverwaltungssoftware die Zahlen der entsprechend berechneten Abrechnungspositionen im Vorjahreszeitraum ermitteln. Zu der Analyse der Ausgabenseite gehört selbstverständlich auch die Prüfung aller anderen anfallenden Ausgaben: Versicherungen, Energiekosten, Verträge der Telefon- und Internetanbieter u. v. m.

Die Praxis als Wirtschaftsunternehmen
Eine fundierte Analyse über die Einnahmen- und Ausgabenseite dient also als Grundlage, um die individuellen Optimierungspotentiale zu erkennen und Handlungsstrategien zu entwickeln. Sicherlich lassen sich mit der Regulation der Ausgabenseite die Budgetkürzungen nur zu einem Teil auffangen, gemeinsam mit einer Evaluierung der Einnahmenseite und dem stetigen Blick auf die zu erwartenden Einnahmen kann jedoch sicherlich bereits im Vorfeld das Schlimmste verhindert werden.

NICOLE EVERS
Praxismanagerin / Betriebswirtin im Gesundheitswesen / zertifizierte Personaltrainerin / Autorin

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STEUERN SPAREN ZUM JAHRESWECHSEL …
Steuerberaterin und Expertin für Heilberufe Sabine Dittmann verrät uns wie

Viele unserer Kunden beschäftigen sich besonders zum Jahresende mit der Frage, wie sich die Steuerlast reduzieren lässt. Denn bereits zum Abschluss des dritten Quartals ist festzustellen, dass ein Großteil der kieferorthopädischen Fachpraxen eine positive Umsatzentwicklung zu verzeichnen haben. Aus den Gesprächen mit den Steuerberatern ergibt sich aufgrund von Hochrechnungen der Praxiszahlen oft schon eine erste Einschätzung des steuerlichen Gewinns bzw. der Steuerlast. In diesem Zusammenhang haben wir uns an Sabine Dittmann, eine renommierte Steuerberaterin der audalis Kohler Punge und Partner mbB in Dortmund, gewandt. Dank ihrer Expertise könnte sich so mancher Euro sparen lassen.

Guten Tag Frau Dittmann, vielen Dank, dass Sie uns für dieses Interview zur Verfügung stehen. Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken?
Die Frage können wir mit einem klaren JA beantworten. In der Regel ermitteln Zahnärzte ihren Gewinn per Einnahmen- Überschuss-Rechnung. Dass heißt, dass der Gewinn anhand der Zahlungszuflüsse und -abflüsse des Jahres ermittelt wird.

Welche Steuerungsmöglichkeiten habe ich auf der Einnahmenseite?
Die Zahlungszuflüsse können Sie leicht steuern, indem Sie Patientenrechnungen zum Jahreswechsel etwas später stellen, sodass die Rechnungen erst im Folgejahr bezahlt und versteuert werden müssen.

Wie kann ich über die Ausgaben Einfluss auf die Steuerlast nehmen?
Der Gewinn des Jahres und damit die Steuerlast lässt sich mindern, indem Sie offene Rechnungen noch vor dem 31.12. des Jahres bezahlen.

Achtung bei Rechnungen für regelmäßige Leistungen:
Beachten Sie hierbei aber, dass das Steuerrecht für regelmäßige Leistungen eine Ausnahmeregelung vorsieht. Sofern Sie die Miete oder die Telefonrechnung für Januar innerhalb der letzten 10 Tage des Jahres bezahlen, müssen wir die Ausgabe erst im Folgejahr berücksichtigen. Ebenso verhält es sich mit regelmäßigen Ausgaben für z. B. Dezember, die Sie in den ersten 10 Tagen des Folgejahres bezahlen. Die am 08.01.2024 bezahlte Steuerberaterrechnung für die Buchhaltung November wird also im Jahr 2023 berücksichtigt.

Die Regelung gilt auch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen. Würden Sie die monatliche Abschlagzahlung der KZV für Dezember am 08.01.2024 erhalten, müsste sie ebenfalls noch im alten Jahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.

smile dental® bietet die Möglichkeit von Abrufaufträgen für Großbestellungen. Macht es denn überhaupt Sinn, Praxismaterial auf Vorrat zu bestellen?
Um den Gewinn zu mindern, können Sie Praxismaterial auf Vorrat bestellen und noch im alten Jahr bezahlen. Abrufaufträge sind hierfür eine gute Lösung, da die Ware erst abgerufen wird, wenn Sie sie benötigen. So überlasten Sie nicht Ihr eigenes Lager und bekommen stets „frische“ Materialien.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei Praxisausstattung und -geräten?
Wenn Sie ohnehin kleinere Anschaffungen für die Praxis planen, können Sie sie ebenfalls vorziehen.
Leider lässt sich der Gewinn grundsätzlich wenig durch die Anschaffung von Praxisausstattung mindern, da die Anschaffungskosten auf eine vorgegebene Nutzungsdauer verteilt (im Jahr des Kaufs sogar auf die Monate der Nutzung runtergerechnet) abgesetzt werden können. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die Sie zum Jahreswechsel nutzen können.
Liegen die Anschaffungskosten unter 1.000 € (zuzüglich Umsatzsteuer), handelt es sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), sodass Sie die Anschaffung sofort absetzen können. Bis zum Jahr 2022 lag die Höchstgrenze für die GWG noch bei 800 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Wenn die Anschaffungskosten über 1.000 € (netto) liegen und es sich um Hard- oder Software handelt, können die Ausgaben ebenfalls sofort im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.

Besonderheit beim Praxisinventar
Um die Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigen zu können, muss es noch in diesem Jahr geliefert worden sein. Abweichend vom vorgenannten, muss nicht das Zahlungsdatum, sondern die Inbetriebnahme des Inventars in diesem Jahr liegen, um den Gewinn des Jahres zu mindern.

Liebe Frau Dittmann, vielen Dank für die wertvollen Informationen.

SABINE DITTMANN
Steuerberaterin / Fachberaterin für Heilberufe

audalis Kohler Punge & Partner mbB
Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund

Telefon: 0231.2255-500
Telefax: 0231.2255-555
E-Mail: dortmund@audalis.de
www.audalis.de

1994 Eintritt in die Kanzlei audalis Kohler Punge & Partner mbB
2001 Weiterbildung zur Steuerfachwirtin
2003 Tätigkeit in einer Steuerberatungskanzlei für Ärzte und Apotheken
2006 Weiterbildung zur Steuerberaterin
2008 Wiedereintritt in die Kanzlei audalis Kohler Punge & Partner mbB
2009 Aufnahme in die Geschäftsleitung
2009 Weiterbildung zur Fachberaterin für Heilberufe

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung von Privatpersonen und Freiberuflern
  • Insbesondere von Ärzten
  • Ärztegemeinschaften und MVZ
  • Beratung von Pflegeheimen und -diensten
sabine-dittmann

Neuer Bereichsleiter Vertrieb bei der SCHEU GROUP
Lars Berger übernimmt den Vertrieb in der DACH-Region

lbSeit Anfang des Jahres 2023 ist Lars Berger für den Vertrieb der SCHEU GROUP in Deutschland, Österreich und der Schweiz verantwortlich. Der ehemalige Geschäftsführer bei der Pluradent GmbH & Co. KG kennt die Dentalbranche seit Jahrzehnten. Mit den Produkten und Dienstleistungen der SCHEU GROUP will er dazu beitragen, die Lebensqualität von Menschen spürbar zu verbessern.

 Lars Berger ist seit etwa 25 Jahren in der Dental-Branche aktiv. Der 46-jährige Familienvater war in mehreren leitenden Positionen im zahnmedizinischen Fachhandel tätig und zuletzt als Geschäftsführer der Pluradent Gruppe für das operative Geschäft verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2023 leitet er den Vertrieb der SCHEU Gruppe in der DACH-Region. CFO Alexander Müller kommentiert den prominenten Neuzugang: "Wir freuen uns sehr, Lars Berger in unserem Team bei SCHEU begrüßen zu dürfen. Seine Erfahrung im Markt und seine Vertriebsexpertise werden uns helfen SCHEU noch besser auf die Kundenbedürfnisse auszurichten und unser Entwicklungspotenzial in der Region DACH voll auszuschöpfen.“

An seinem neuen Arbeitsumfeld schätzt Lars Berger besonders die einzigartige Verbindung von Tradition und Innovation: „Analoge und digitale Technologien werden perfekt miteinander verknüpft und umfassendes Know-how sowie langjährige Erfahrung sorgen für einen optimalen Workflow. Es muss nicht immer alles ausgetauscht werden, bestehende Systeme lassen sich auch wunderbar mit neuen Technologien kombinieren.“ 

Für Lars Berger ist es wichtig, auch nach Jahren von Kunden die Bestätigung zu erhalten, zum Erfolg eines Labors oder einer Praxis beigetragen zu haben. Mit dem starken Vertriebsteam bei SCHEU bestehen dafür die besten Voraussetzungen.

„Professionelle Partner werden immer wichtiger“

Aus Sicht von Lars Berger ist die Entwicklung der Dentalbranche in den letzten Jahren von zwei zentralen Trends geprägt: „Die kontinuierliche Steigerung des Automatisierungsgrades durch die digitale Transformation und die ständig zunehmenden regulatorischen Anforderungen sorgen dafür, dass Innovationszyklen immer kürzer werden und der administrative Aufwand immer höhere Kosten verursacht.“ Umso wichtiger sei es deshalb für Praxen und Labore, professionelle Partner an ihrer Seite zu wissen und die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen. 

Damit ihm selbst die Energie nicht ausgeht und um Kraft zu tanken, verbringt Lars Berger am liebsten Zeit mit der Familie und treibt regelmäßig Sport. „Stress macht man sich meistens selbst. Auch ich habe einen starken inneren Antrieb. Da hilft es mir, zu priorisieren. Am besten funktioniert das während einer ausgedehnten Joggingrunde.“

Die SCHEU GROUP ist einer der führenden Hersteller in der Dentalbranche. Seit 1926 versorgt das Unternehmen Dentallabore und kieferorthopädische Praxen mit innovativer Zahntechnik, digitaler Kieferorthopädie und zahnärztlicher Schlafmedizin Made in Germany.