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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der smile dental Handelsgesellschaft mbH
Stand: März 2003

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die smile dental (sd) in bezug auf Dentalprodukte, orthodontische und prothetische Materialien, Systeme und Dienstleistungen (Vertragsprodukte) mit Dritten (Kunden) schließt.

1.2 Diese AGB finden Anwendung gegenüber Kaufleuten einschließlich Minderkaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. In anderen Fällen – insbesondere bei Nichtkaufleuten – gelten die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen, soweit nicht § 10 und § 11 AGB entgegenstehen, in diesem Fall gilt das Sinngemäße.

1.3 Diese AGB gelten bei laufender Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle geschäftlichen Kontakte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- und Folgeaufträge.

1.4 Von diesen AGB abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch wenn sd in Kenntnis derartiger Bedingungen ein Lieferung vorbehaltlos ausführt, sind diese nur gültig, wenn sd deren Geltung ausdrücklich als anstelle dieser AGB geltend schriftlich bestätigt.

1.5 Vertragliche Abweichungen von diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von sd bestätigt worden sind. Gleiches gilt für alle Zusicherungen, Ergänzungen und Nebenabreden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen sd und dem Kunden kommt erst mit und nach Maßgabe des Inhalts der schriftlichen Auftragsbestätigung von sd oder mit der Auslieferung der Bestellung des Kunden zustande.

2.3 Mündliche Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen welcher Art auch immer, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben aller Art, Maße, Gewichte und Verbrauchsangaben in bezug auf Vertragsprodukte sind annähernd, beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch sd werden.

2.3 sd bleibt es vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung jederzeit Änderungen der Vertragsprodukte vorzunehmen. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen gilt dies nur insoweit, als eine solche Änderung dem Kunden zumutbar ist.

3. Lieferzeit

3.1 Wird aus von sd zu vertretenden Gründen ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist sd schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle des Lieferverzuges oder Rücktritts vom Vertrag ist beschränkt auf 10 % des Wertes der betroffenen Lieferung oder einem Betrag von 500,– €, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ein Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht, soweit der Lieferverzug auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von sd beruht.

3.2 Sollte sd die Einhaltung vereinbarter Liefertermine wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel, gleich ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstlieferung erfolgt, nicht möglich sein, ist sd berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Der Kunde hat unter solchen Umständen keine Rechte oder Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung.

3.3 sd ist zu Teillieferungen berechtigt.

4. Gefahrenübergang und Versand

4.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Vertragsprodukte geht mit Verlassen des sd-Lagers in Düsseldorf auf den Kunden über.

4.2 Wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich gegenüber sd verbindliche Anweisungen für den weiteren Versand ab Gefahrenübergang erteilt hat, sorgt sd für den weiteren Versand zum Kunden oder zu dem vom Kunden bei Bestellung angegebenen Lieferort auf Kosten des Kunden. Die Auswahl der zur Versendung bestimmte Person trifft sd nach bestem Wissen, übernimmt dafür aber keine Haftung. sd erteilt diese Aufträge ohne Sondervereinbarungen zu den jeweils branchenüblichen Bedingungen der Spediteure und/oder Frachtführer. sd sorgt nicht für eine Versicherung des Transportes. Alle Kosten und Nebenkosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden.

4.3 Alle Beanstandungen wegen eventueller Schäden im Zusammenhang mit dem Transport muss der Kunde fristgerecht auch gegenüber den Transporteuren und deren Versicherungen o. ä. selbst geltend machen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich sind allein die in der sd-Auftragsbestätigung bzw. dem sd-Lieferschein angegebenen Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung der Vertragsprodukte geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro und versteht sich verzollt netto mit Standardverpackung ab sd-Lager in Düsseldorf. Nicht enthalten sind alle Nebenkosten, insbesondere Porto, Frachten, Versicherung, Zustellgebühren.

5.2 Rechnungen sind fällig 20 Tage ab Rechnungsstellung rein netto, Kleinsendungen (bis 50,– €) sind sofort zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig. Das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung kalendermäßig bezeichnet und ausgedruckt. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an sd zu erfolgen.Wechsel nimmt sd nicht entgegen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.

5.3 Der Kunde kommt sd gegenüber ohne besondere Mahnung bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist sd berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 % zu erheben.

5.4 Befindet sich der Kunde nach diesen Bestimmungen in Verzug, ist sd berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder Rechte anderer Art geltend zu machen.

5.5 sd gegenüber kann der Kunde mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nicht aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können sd gegenüber nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 sd gewährleistet, dass die Vertragsprodukte bei Gefahrenübergang frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

6.2 Offensichtliche Fehler der Vertragsprodukte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Vertragsprodukte, sd schriftlich mitzuteilen. Kaufleute sind darüber hinaus verpflichtet, andere Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sd unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten, schriftlich mitzuteilen. Vor Durchführung der Gewährleistung muss sd die Möglichkeit gegeben werden, die Vertragsprodukte zu prüfen.

6.3 Die Gewährleistung erfolgt nach freier Wahl von sd durch Nachbesserung oder Neulieferung der Vertragsprodukte. Führt die Durchführung einer Nachbesserungsmaßnahme auch beim zweiten Versuch nicht zu einer Beseitigung des Fehlers, oder ist auch die zweite Neulieferung mangelhaft, oder kommt sd seiner Nachbesserungs- oder Neulieferungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).

6.4 Die Vornahme von Gewährleistungsmaßnahmen führt bei Kaufleuten grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

6.5 Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von sd in die Vertragsprodukte eingreift, sie modifiziert, gleich auf welche Art und Weise und unabhängig von welchem Umfang. Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen von sd nicht befolgt werden.

6.6 Keine Gewährleistung wird von sd übernommen für Mängel durch Gewalteinwirkung aller Art, durch Unfall, Zerstörung, nachlässige und/oder fehlerhafte Handhabung, ungeeignete Stromversorgung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, große Temperaturschwankung, mechanische Erschütterungen, Einflüsse von Magnetismus oder elektrischer Induktion, Feuchtigkeit, Stäube oder Gase.

6.7 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig von deren Rechtsgrund, aufgrund von Mängeln oder Fehlern der Vertragsprodukte oder wegen des Fehlens ausdrücklic zugesicherter Eigenschaften, oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstehen (z. B. BetriebsausfaIl, entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen. Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern sd Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz gegeben ist oder vertragswesentliche Pflichten verletzt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Dem Kunden verkaufte Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sd gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Vertragsprodukten zustehenden Forderungen Eigentum von sd.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsprodukte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt sd hiermit alle ihm aus einer künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer als Sicherheit für die Forderung von sd ab. sd nimmt diese Abtretung an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, sd nicht gehörenden Sachen oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen nicht im Eigentum von sd stehenden Sachen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des offenen Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware.

7.3 Vorbehaltlich eines jederzeit zulässigen Widerrufs von sd ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist sd berechtigt die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung den Abnehmern des Kunden anzuzeigen, notwendige Auskünfte zu erteilen beziehungsweise Unterlagen auszuhändigen sowie die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen. sd ist berechtigt, von dem Kunden jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zu verlangen. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die sd abgetretenen Forderungen hat der Kunde dies sd unverzüglich anzuzeigen, den Zugreifenden auf die Rechte von sd hinzuweisen und sd bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu unterstützen, insbesondere auf seine Kosten die notwendigen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zur Wahrung der Rechte von sd einzulegen.

7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist sd berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Kunde ist insoweit zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sd erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

7.5 Macht sd von ihrem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden Gebrauch, ist sd berechtigt, Grundstück, Gelände und Gebäude des Kunden zu betreten, das Eigentum von sd in Besitz zu nehmen und an einen anderen Ort zu verbringen beziehungsweise verbringen zu lassen.

7.6 Der Kunde ist, soweit er Kaufmann ist, verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für sd zu verfahren und gegen Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl und sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist sd die Versicherungspolice zur Einsicht vorzulegen. Der Kunde tritt sd schon jetzt diesbezügliche Ansprüche gegen die Versicherung ab. sd erklärt die Rückabtretung an den Kunden mit der Maßgabe, dass diese wirksam ist, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt wegen vollständiger Bezahlung der Forderungen von sd erloschen ist.

7.7 Übersteigt der Wert der sd nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die Forderung von sd gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 20 %, ist sd auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

8. Mustersendung

8.1 Mustersendung zur Ansicht sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Kosten für die Firma sd zurückzusenden. Andernfalls wird die Sendung als gekauft angesehen und es erfolgt eine Rechnungsstellung.

9. Rücksendungen

9.1 Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit der Firma erfolgen. Sie setzen die Vorlage der Originalrechnung / Lieferschein bzw. die Angabe von Rechnungs- / Lieferscheinnummer voraus.

9.2 Waren, deren Liefertermin mehr als 2 Monate zurückliegt, sind vom Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen.

9.3 Eine Rücknahme oder Umtausch von Sonderanfetigungen ist in den meisten Fällen nicht möglich und muß von Fall zu Fall von der Firma entschieden werden.

9.4 Klebesortimente und deren Einzelteile, Kunststoffe, Zemente, Materialien aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk oder Ähnliches können im Interesse des Verbrauchers nur in ungeöffneter Originalverpackung und innerhalb von 4 Wochen zurückgenommen werden.

9.5 Auf Grund der CE-Vorschriften weisen wir darauf hin, dass die Kosten für die Wiedereingliederung von Ware weiterberechnet werden.

10. Sonderanfertigungen

10.1 Aufträge für Sonderanfertigungen können nicht storniert werden. Geschieht dies dennoch, so berechnet die Firma die gesamten bis dahin geleisteten Arbeiten bzw. verarbeiteten Teilen bis zum Höchstbetrag der Gesamtlieferung.

10.2 Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Vertragsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von sd für gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet werden.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten gegenüber sd aus den Vertragsbeziehungen mit sd ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sd auf Dritte zu übertragen bzw. diesen zur Ausübung zu überlassen.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, gleich ob schriftlicher oder mündlicher Art, die ihm im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zu sd zugänglich gemacht werden und die ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und weder während des Bestehens dieser Vertragsbeziehung noch nach ihrer Beendigung Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde wird entsprechende Verpflichtungen auch seinen Angestellten bzw. anderen in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen auferlegen. Diese Verpflichtungen gelten nicht, sofern der Kunde nachweist, dass ihm diese Informationen schon vor der Zusammenarbeit mit sd bekannt waren, oder diese ohne sein Verschulden allgemein bekanntgeworden sind.

11.4 Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

11.5 Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten nach Wahl der klagenden Partei Düsseldorf oder der allgemeine Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten; bei Verträgen mit Kaufleuten der gesetzliche Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten.

11.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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