Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der smile dental Handelsgesellschaft mbH Stand: März 2003
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die smile dental (sd)
in bezug auf Dentalprodukte, orthodontische und prothetische Materialien, Systeme und
Dienstleistungen (Vertragsprodukte) mit Dritten (Kunden) schließt.
1.2 Diese AGB finden Anwendung gegenüber Kaufleuten einschließlich Minderkaufleuten, wenn der
Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. In anderen Fällen – insbesondere
bei Nichtkaufleuten – gelten die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen, soweit nicht
§ 10 und § 11 AGB entgegenstehen, in diesem Fall gilt das Sinngemäße.
1.3 Diese AGB gelten bei laufender Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten auch ohne besonderen
Hinweis oder Bezugnahme für alle geschäftlichen Kontakte, insbesondere auch im Falle mündlicher
oder telefonischer Abruf- und Folgeaufträge.
1.4 Von diesen AGB abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Auch wenn sd in Kenntnis derartiger Bedingungen ein Lieferung
vorbehaltlos ausführt, sind diese nur gültig, wenn sd deren Geltung ausdrücklich als anstelle dieser
AGB geltend schriftlich bestätigt.
1.5 Vertragliche Abweichungen von diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von
sd bestätigt worden sind. Gleiches gilt für alle Zusicherungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen sd und dem Kunden kommt erst mit und nach Maßgabe des Inhalts der
schriftlichen Auftragsbestätigung von sd oder mit der Auslieferung der Bestellung des Kunden
zustande.
2.3 Mündliche Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen welcher Art auch immer, insbesondere
Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben aller Art, Maße, Gewichte und
Verbrauchsangaben in bezug auf Vertragsprodukte sind annähernd, beinhalten keine
Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, und können verbindlicher
Vertragsinhalt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch sd werden.
2.3 sd bleibt es vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung jederzeit Änderungen der Vertragsprodukte
vorzunehmen. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen gilt dies nur insoweit, als eine
solche Änderung dem Kunden zumutbar ist.
3. Lieferzeit
3.1 Wird aus von sd zu vertretenden Gründen ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann
der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist sd schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
Verstreicht diese fruchtlos, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle des Lieferverzuges oder Rücktritts
vom Vertrag ist beschränkt auf 10 % des Wertes der betroffenen Lieferung oder einem Betrag
von 500,– €, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ein Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten
nicht, soweit der Lieferverzug auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von sd
beruht.
3.2 Sollte sd die Einhaltung vereinbarter Liefertermine wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher
Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, Auslieferungseinrichtungen,
Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel, gleich ob diese das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die
Selbstlieferung erfolgt, nicht möglich sein, ist sd berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des
Hinderungsgrundes nachzuholen. Der Kunde hat unter solchen Umständen keine Rechte oder
Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung.
3.3 sd ist zu Teillieferungen berechtigt.
4. Gefahrenübergang und Versand
4.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Vertragsprodukte geht mit Verlassen
des sd-Lagers in Düsseldorf auf den Kunden über.
4.2 Wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich gegenüber sd verbindliche Anweisungen für den
weiteren Versand ab Gefahrenübergang erteilt hat, sorgt sd für den weiteren Versand zum
Kunden oder zu dem vom Kunden bei Bestellung angegebenen Lieferort auf Kosten des
Kunden. Die Auswahl der zur Versendung bestimmte Person trifft sd nach bestem Wissen, übernimmt
dafür aber keine Haftung. sd erteilt diese Aufträge ohne Sondervereinbarungen zu den
jeweils branchenüblichen Bedingungen der Spediteure und/oder Frachtführer. sd sorgt nicht für
eine Versicherung des Transportes. Alle Kosten und Nebenkosten des Versandes gehen zu
Lasten des Kunden.
4.3 Alle Beanstandungen wegen eventueller Schäden im Zusammenhang mit dem Transport muss
der Kunde fristgerecht auch gegenüber den Transporteuren und deren Versicherungen o. ä.
selbst geltend machen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgeblich sind allein die in der sd-Auftragsbestätigung bzw. dem sd-Lieferschein angegebenen
Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung der Vertragsprodukte geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in
Euro und versteht sich verzollt netto mit Standardverpackung ab sd-Lager in Düsseldorf. Nicht
enthalten sind alle Nebenkosten, insbesondere Porto, Frachten, Versicherung, Zustellgebühren.
5.2 Rechnungen sind fällig 20 Tage ab Rechnungsstellung rein netto, Kleinsendungen (bis 50,– €)
sind sofort zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig. Das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte
Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung kalendermäßig bezeichnet und ausgedruckt.
Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an sd zu erfolgen.Wechsel nimmt sd nicht entgegen.
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
5.3 Der Kunde kommt sd gegenüber ohne besondere Mahnung bei Überschreiten des
Fälligkeitsdatums in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist sd berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in
Höhe von 6 % zu erheben.
5.4 Befindet sich der Kunde nach diesen Bestimmungen in Verzug, ist sd berechtigt, nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen und/oder Rechte anderer Art geltend zu machen.
5.5 sd gegenüber kann der Kunde mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen nicht aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte
können sd gegenüber nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag
als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 sd gewährleistet, dass die Vertragsprodukte bei Gefahrenübergang frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind.
6.2 Offensichtliche Fehler der Vertragsprodukte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Vertragsprodukte, sd schriftlich mitzuteilen. Kaufleute
sind darüber hinaus verpflichtet, andere Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sd unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Wochen nach deren Auftreten, schriftlich mitzuteilen. Vor Durchführung der Gewährleistung
muss sd die Möglichkeit gegeben werden, die Vertragsprodukte zu prüfen.
6.3 Die Gewährleistung erfolgt nach freier Wahl von sd durch Nachbesserung oder Neulieferung der
Vertragsprodukte. Führt die Durchführung einer Nachbesserungsmaßnahme auch beim zweiten
Versuch nicht zu einer Beseitigung des Fehlers, oder ist auch die zweite Neulieferung mangelhaft,
oder kommt sd seiner Nachbesserungs- oder Neulieferungsverpflichtung nicht innerhalb
einer angemessenen Frist nach, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Herabsetzung des
vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
6.4 Die Vornahme von Gewährleistungsmaßnahmen führt bei Kaufleuten grundsätzlich nicht zu
einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
6.5 Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung von sd in die Vertragsprodukte eingreift, sie modifiziert, gleich auf welche
Art und Weise und unabhängig von welchem Umfang. Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen,
wenn Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen von sd nicht befolgt werden.
6.6 Keine Gewährleistung wird von sd übernommen für Mängel durch Gewalteinwirkung aller Art,
durch Unfall, Zerstörung, nachlässige und/oder fehlerhafte Handhabung, ungeeignete
Stromversorgung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, große Temperaturschwankung, mechanische
Erschütterungen, Einflüsse von Magnetismus oder elektrischer Induktion, Feuchtigkeit,
Stäube oder Gase.
6.7 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Kunden, unabhängig von deren Rechtsgrund,
aufgrund von Mängeln oder Fehlern der Vertragsprodukte oder wegen des Fehlens ausdrücklic
zugesicherter Eigenschaften, oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens einschließlich
des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern
durch ihre Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten,
Sachen oder Personen entstehen (z. B. BetriebsausfaIl, entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen.
Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher
Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschulden
bei Vertragsabschluss, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern sd Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt, eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz gegeben ist oder
vertragswesentliche Pflichten verletzt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Dem Kunden verkaufte Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sd gegenüber
dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Vertragsprodukten zustehenden
Forderungen Eigentum von sd.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsprodukte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern;
er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Der Kunde tritt sd hiermit alle ihm aus einer künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware
zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer als Sicherheit für die Forderung von sd ab. sd
nimmt diese Abtretung an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, sd
nicht gehörenden Sachen oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
mit anderen nicht im Eigentum von sd stehenden Sachen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des
offenen Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware.
7.3 Vorbehaltlich eines jederzeit zulässigen Widerrufs von sd ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer nachhaltigen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist sd berechtigt die Einzugsermächtigung
zu widerrufen und die Abtretung den Abnehmern des Kunden anzuzeigen, notwendige
Auskünfte zu erteilen beziehungsweise Unterlagen auszuhändigen sowie die Abtretung
gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen. sd ist berechtigt, von dem Kunden jederzeit
Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen zu verlangen. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder
die sd abgetretenen Forderungen hat der Kunde dies sd unverzüglich anzuzeigen, den
Zugreifenden auf die Rechte von sd hinzuweisen und sd bei der Geltendmachung und
Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu unterstützen, insbesondere auf seine Kosten die notwendigen
Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zur Wahrung der Rechte von sd einzulegen.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist
sd berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Kunde ist insoweit zur Herausgabe verpflichtet.
In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,
sd erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
7.5 Macht sd von ihrem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden Gebrauch, ist sd berechtigt,
Grundstück, Gelände und Gebäude des Kunden zu betreten, das Eigentum von sd in Besitz zu
nehmen und an einen anderen Ort zu verbringen beziehungsweise verbringen zu lassen.
7.6 Der Kunde ist, soweit er Kaufmann ist, verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für sd zu verfahren und gegen Feuer,
Wasser, Einbruch, Diebstahl und sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte ausreichend zu versichern.
Auf Verlangen ist sd die Versicherungspolice zur Einsicht vorzulegen. Der Kunde tritt sd
schon jetzt diesbezügliche Ansprüche gegen die Versicherung ab. sd erklärt die Rückabtretung
an den Kunden mit der Maßgabe, dass diese wirksam ist, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt
wegen vollständiger Bezahlung der Forderungen von sd erloschen ist.
7.7 Übersteigt der Wert der sd nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten
die Forderung von sd gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 20 %, ist sd auf Verlangen
des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
8. Mustersendung
8.1 Mustersendung zur Ansicht sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Kosten für die Firma
sd zurückzusenden. Andernfalls wird die Sendung als gekauft angesehen und es erfolgt eine
Rechnungsstellung.
9. Rücksendungen
9.1 Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit der Firma erfolgen. Sie setzen die Vorlage
der Originalrechnung / Lieferschein bzw. die Angabe von Rechnungs- / Lieferscheinnummer voraus.
9.2 Waren, deren Liefertermin mehr als 2 Monate zurückliegt, sind vom Umtausch bzw. Rücknahme
ausgeschlossen.
9.3 Eine Rücknahme oder Umtausch von Sonderanfetigungen ist in den meisten Fällen nicht möglich
und muß von Fall zu Fall von der Firma entschieden werden.
9.4 Klebesortimente und deren Einzelteile, Kunststoffe, Zemente, Materialien aus synthetischem
oder natürlichem Kautschuk oder Ähnliches können im Interesse des Verbrauchers nur in ungeöffneter
Originalverpackung und innerhalb von 4 Wochen zurückgenommen werden.
9.5 Auf Grund der CE-Vorschriften weisen wir darauf hin, dass die Kosten für die Wiedereingliederung
von Ware weiterberechnet werden.
10. Sonderanfertigungen
10.1 Aufträge für Sonderanfertigungen können nicht storniert werden. Geschieht dies dennoch, so
berechnet die Firma die gesamten bis dahin geleisteten Arbeiten bzw. verarbeiteten Teilen bis
zum Höchstbetrag der Gesamtlieferung.
10.2 Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Vertragsbeziehung mit ihm
gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von sd für gesellschaftseigene
Zwecke auch im Konzern verwendet werden.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten gegenüber sd aus den
Vertragsbeziehungen mit sd ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sd auf Dritte zu übertragen
bzw. diesen zur Ausübung zu überlassen.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, gleich ob schriftlicher oder mündlicher Art, die
ihm im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zu sd zugänglich gemacht werden und die
ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und
weder während des Bestehens dieser Vertragsbeziehung noch nach ihrer Beendigung Dritten
zugänglich zu machen. Der Kunde wird entsprechende Verpflichtungen auch seinen
Angestellten bzw. anderen in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen auferlegen.
Diese Verpflichtungen gelten nicht, sofern der Kunde nachweist, dass ihm diese Informationen
schon vor der Zusammenarbeit mit sd bekannt waren, oder diese ohne sein Verschulden allgemein
bekanntgeworden sind.
11.4 Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die
Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
11.5 Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten nach Wahl der klagenden Partei Düsseldorf oder
der allgemeine Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten; bei Verträgen mit Kaufleuten der gesetzliche
Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten.
11.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.